Barrierefreiheit bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BzgA

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kurz BzgA verzichtet leider auf digitale Barrierefreiheit. So ist die Website für Blinde kaum nutzbar. Kurioserweise sind sogar Publikationen mit dem Thema Inklusion nicht barrierefrei, das gilt etwa für die Publikation Inklusive Medienbildung - Ein Projektbuch für pädagogische Fachkräfte. Da hat man sich offenbar kräftig bemüht, das Dokument so zu gestalten, dass es für Blinde und Sehbehinderte nicht zugänglich ist. Auch Publikationen, die sich speziell an Behinderte richten wie das "Heft 1-2017: Sexualität und Behinderung" sind nicht barrierefrei. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BzgA verstößt damit gegen das Behindertengleichstellungsgesetz und insbesondere gegen die Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung BITV 2.0. Ich habe die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BzgA auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Offenbar sind dort aber Behinderte nicht wichtig genug, um sie einer Antwort zu würdigen.

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