Lohnt es sich, sich als Behinderter beim Bundesamt für Justiz zu bewerben?

Lohnt es sich, sich als Behinderter beim Bundesamt für Justiz zu bewerben? Liebe Freunde, ich habe in diesem Blog ja schon über meine schlechten Erfahrungen mit dem Bundesamt für Justiz berichtet. Diversität heißt dort wohl, dass man weiße Normalos und Normalinas einstellt:-) Natürlich sagen die dann immer, es ist an den Kompetenzen oder an der persönlichen Eignung gescheitert. Dass das eine reine Schutzbehauptung ist, hat sich jetzt wieder herausgestellt. Ein blinder Freund von mir hat sich als Sachbearbeiter für Barrierefreiheit dort beworben. Er gehört zu den wenigen kompetenten Personen in Deutschland zu diesem Thema. Das Bundesamt für Justiz hat ihn erst einmal vier Monate hängen lassen und dann ohne Begründung abgesagt. Die Stelle ist einfach neu ausgeschrieben worden. Das spricht dafür, dass man dort keine kompetente behinderte Person einstellen will. Es überrascht nicht, dass das Bundesamt für Justiz kein diversity-Statement und keinen Aktionsplan zur Inklusion hat. Wir dürfen vermuten, dass die Stelle mit einer inkompetenten, dafür aber weißen Person besetzt wird statt zu überlegen, wie man die Stelle behindertengerecht gestalten könnte. Wenn Du also behindert und kompetent bist, kannst Du um das Bundesamt für Justiz und im übrigen auch um alle anderen Bundeseinrichtungen einen Bogen machen, als Behinderter hat man keine Chance, egal wie kompetent man ist. Wenn das keine Behinderten-Feindlichkeit ist, dann weiß ich nicht. Natürlich war die Schwerbehindertenvertretung an dem Verfahren beteiligt: Das sind übersetzt irgenwelche nicht-behinderten Hampel, welche die Schoßhündchen der jeweiligen Abteilungsleiter sind. Sie nicken jede Entscheidung ab und sind nur pro forma dabei, um den Schein zu wahren. Möglich sind allerdings auch eine Diskriminierung aus ethnischen Gründen, mein Kumpel ist kein Bio-Deutscher. Es fällt schon auf, dass in den Führungen der Bundes-Einrichtungen an Migranten mangelt. Anscheined ist unsereins nur gut genug, deren Toiletten zu schrubben. Verstoß gegen die Behindertenrechtskonvention Vor rund 10 Jahren hat die Bundesrepublik die Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Dabei geht es unter anderem darum, den Fürsorge-Gedanken durch den Selbstbestimmungsgedanken zu ersetzen. Unter anderem heißt es, dass Behinderte über Belange selber bestimmen sollen, die sie betreffen. Beim Bundesamt für Justiz hat man diese Stelle offenbar überlesen: Ansonsten würde man Stellen, die Barrierefreiheit betreffen mit Behinderten besetzen. Im Nachinein meit mein Kumpe, ist er froh, die Stelle nicht bekommen zu haben. Der Laden wäre ihm zu behinderten-feindlich und entsprechend auch nur pro forma an Barrierefreiheit gewesen.

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